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   BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93   

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BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93 (https://dejure.org/1993,5565)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1993 - 5 StR 494/93 (https://dejure.org/1993,5565)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1993 - 5 StR 494/93 (https://dejure.org/1993,5565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verdrängung der Nötigung durch die Geiselnahme im Zwei Personen Verhältnis - Notwendigkeit einer Außenwirkung für die Bejahung des § 239 b StGB - Einschränkende Auslegung des § 239 b StGB im Zwei Personen Verhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 128
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Auszug aus BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93
    Mit Beschluß vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91 - (insoweit in BGHSt 38, 32 [BGH 11.07.1991 - 1 StR 357/91] und NStZ 1991, 537 nicht abgedruckt) hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs noch den Tatbestand der Geiselnahme nach § 239 b StGB in einem Fall bejaht, bei dem die Angeklagten ihr Opfer verschleppten und mit dem Tode bedrohten, um von ihm Haschisch zurückzuerhalten.
  • BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92

    Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und

    Auszug aus BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93
    Im Urteil vom 17. November 1992 - 1 StR 534/92 - (BGHSt 39, 36 mit Anm. Geerds JR 1993, 424) hat der 1. Strafsenat den § 239 b StGB einschränkend ausgelegt und entgegenstehende Erwägungen aus seinem Urteil vom 14. Juli 1992 aufgegeben.
  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92

    Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des

    Auszug aus BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93
    Entsprechend hat der 1. Strafsenat im Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/91 - (NStZ 1993, 39) die Geiselnahme in einem Fall bejaht, in dem der Angeklagte von vornherein eine Entführung beabsichtigt, sich einer Frau bemächtigt und durch Bedrohung mit einer Pistole die Duldung des Geschlechtsverkehrs erzwungen hatte.
  • BGH, 05.10.1993 - 1 StR 376/93

    Einschränkende Auslegung des Tatbestands der Geiselnahme (Entführen oder das

    Auszug aus BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93
    Der 1. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 5. Oktober 1993 - 1 StR 376/93 - seine Rechtsprechung fortgeführt und die einschränkende Auslegung des § 239 b StGB auch auf die Handlungsalternative des "Entführens" erweitert, wenn diese bereits unmittelbares Nötigungsmittel für ein Handlungsziel ist, das keinerlei Wirkung außerhalb des unmittelbaren Gewaltverhältnisses entfalten soll.
  • BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in

    Auszug aus BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93
    Dieser Rechtsprechung hat sich der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93 - angeschlossen und ausgesprochen, daß die vom 1. Strafsenat im Urteil vom 17. November 1992 entwickelten Grundsätze nicht entgegenstünden.
  • BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93

    Anforderungen an eine versuchte schwere räuberische Erpressung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93
    In dem Beschluß vom 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93 - hat der 1. Strafsenat demgegenüber den insoweit vergleichbaren Tatbestand des § 239 a StGB bejaht.
  • BGH, 19.01.1993 - 1 StR 782/92

    Sich-Bemächtigen i.S. von § 239b StGB bei Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93
    Diese Auffassung hat der 1. Strafsenat mit dem Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 782/92 - und den Beschlüssen vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 498/92 -, 2. Februar 1992 - 1 StR 528/92 - und 27. Juli 1992 - 1 StR 419/93 - für die Fälle der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und räuberischen Erpressung bekräftigt.
  • BGH, 15.12.1992 - 1 StR 498/92

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Unanwendbarkeit der §§ 239a, 239b StGB

    Auszug aus BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93
    Diese Auffassung hat der 1. Strafsenat mit dem Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 782/92 - und den Beschlüssen vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 498/92 -, 2. Februar 1992 - 1 StR 528/92 - und 27. Juli 1992 - 1 StR 419/93 - für die Fälle der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und räuberischen Erpressung bekräftigt.
  • BGH, 16.02.1993 - 1 StR 43/93

    Anwendbarkeit des erpresserischen Menschenraubs soweit das Sichbemächtigen

    Auszug aus BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93
    Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung hat der 1. Strafsenat mit Beschluß vom 16. Februar 1993 - 1 StR 43/93 - den § 239 a StGB wegen fehlender Außenwirkung - der Angeklagte hatte das Opfer in der Videothek, in der es beschäftigt war, unter Bedrohung mit einer Schreckschußpistole in seine Gewalt gebracht - nicht angewendet.
  • BGH, 27.07.1993 - 1 StR 419/93

    Anwendbarkeit des § 239 a Strafgesetzbuch (StGB) im Zweipersonenverhältnis

    Auszug aus BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93
    Diese Auffassung hat der 1. Strafsenat mit dem Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 782/92 - und den Beschlüssen vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 498/92 -, 2. Februar 1992 - 1 StR 528/92 - und 27. Juli 1992 - 1 StR 419/93 - für die Fälle der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und räuberischen Erpressung bekräftigt.
  • BGH, 02.02.1993 - 1 StR 528/92

    Abänderung eines Schuldspruchs - Aufhebung eines Strafausspruchs

  • BGH, 24.06.1993 - 1 StR 30/93

    Möglichkeit der tateinheitlichen Begehung einer schweren räuberischen Erpressung

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